Abgrenzung Arzneimittel/kosmetische Mittel, Begriff der pharmakologischen Wirkung(Mundspüllösung) RL 2001/83 EG Art. 1 Nr. 2 Buchst, b
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 442 bis 445
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 1 Nr. 2 Buchst, b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzncimittcl in der durch die Richtlinie 2004/ 27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass zur Definition des Begriffs „pharmakologischc Wirkung im Sinne dieser Bestimmung die Definition dieses Begriffs in der von den Dienststellen der Kommission in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaatcn erstellten Leitlinie zur Abgrenzung der Richtlinie 76/768 über kosmetische…