CareLit Fachartikel
Zur Verletzung von Markenrechten AEUV Art. 36; GMV Art. 9 I 2 Buchst, a), 13 II
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 448 bis 455
Dokument
138239
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Frage der Notwendigkeit des Umpackens eines parallel importierten Arzneimittels kommt es allein darauf an, ob das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachte und vom Parallclimpor-teur erworbene Warenexcmplar, umgepackt werden muss, um auf dem relevanten Markt verkehrsfähig zu sein. Der Parallclimporteur muss sich nicht darauf verweisen lassen, das Arzneimittel im Ausfuhrmitglicdstaat in anderen — passenden — Packungsgrößen zu erwerben.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
HERSTELLUNG
GRIECHENLAND
DEUTSCHLAND
SCHREIBEN
KORRESPONDENZ
NAMEN
HAND
ASPIRIN
ZWANG
TABLETTEN
SPRACHE
RICHTLINIE