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„Wer kann, der darf

Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 1697

Dokument
138264
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Spielberg, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 109
Seiten
1697
Erschienen: 2012-10-26 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Niedergelassene Fachärzte und Medizinische Versorgungszentren sollen Patienten mit seltenen, komplexen oder schwer verlaufenden Erkrankungen wie Muko-viszidose, bestimmte Krebsformen, Tuberkulose, multiple Sklerose oder spezielle rheumatische Erkrankungen künftig ebenso versorgen dürfen wie Krankenhäuser. Das sieht der neue § 116 b des Sozialgesetzbuches V vor. Er soll den alten § 116 b ersetzen, mit dem Exbundesge-sundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 die Öffnung von Krankenhäusern für bestimmte ambulante spezialfachärztliche Leistungen durchgesetzt hatte.

Schlagworte

FACHARZT LEBER LEISTUNG MEDIZIN MS PATIENT Tuberkulose Deutsches Ärzteblatt Köln