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„Wer kann, der darf

Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 1697

Dokument
138264
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Spielberg, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 109
Seiten
1697
Erschienen: 2012-10-26 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Niedergelassene Fachärzte und Medizinische Versorgungszentren sollen Patienten mit seltenen, komplexen oder schwer verlaufenden Erkrankungen wie Muko-viszidose, bestimmte Krebsformen, Tuberkulose, multiple Sklerose oder spezielle rheumatische Erkrankungen künftig ebenso versorgen dürfen wie Krankenhäuser. Das sieht der neue § 116 b des Sozialgesetzbuches V vor. Er soll den alten § 116 b ersetzen, mit dem Exbundesge-sundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 die Öffnung von Krankenhäusern für bestimmte ambulante spezialfachärztliche Leistungen durchgesetzt hatte.

Schlagworte

FACHARZT LEBER LEISTUNG MEDIZIN MS PATIENT PATIENTEN TUBERKULOSE SKLEROSE KRANKENHÄUSER DIAGNOSTIK THERAPIE PRAXIS RICHTLINIE GESUNDHEITSWESEN GESETZGEBUNG