CareLit Fachartikel
„Wer kann, der darf
Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 1697
Dokument
138264
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Niedergelassene Fachärzte und Medizinische Versorgungszentren sollen Patienten mit seltenen, komplexen oder schwer verlaufenden Erkrankungen wie Muko-viszidose, bestimmte Krebsformen, Tuberkulose, multiple Sklerose oder spezielle rheumatische Erkrankungen künftig ebenso versorgen dürfen wie Krankenhäuser. Das sieht der neue § 116 b des Sozialgesetzbuches V vor. Er soll den alten § 116 b ersetzen, mit dem Exbundesge-sundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 die Öffnung von Krankenhäusern für bestimmte ambulante spezialfachärztliche Leistungen durchgesetzt hatte.
Schlagworte
FACHARZT
LEBER
LEISTUNG
MEDIZIN
MS
PATIENT
Tuberkulose
Deutsches Ärzteblatt
Köln