CareLit Fachartikel
„Wer kann, der darf
Spielberg, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 1697
Dokument
138264
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Niedergelassene Fachärzte und Medizinische Versorgungszentren sollen Patienten mit seltenen, komplexen oder schwer verlaufenden Erkrankungen wie Muko-viszidose, bestimmte Krebsformen, Tuberkulose, multiple Sklerose oder spezielle rheumatische Erkrankungen künftig ebenso versorgen dürfen wie Krankenhäuser. Das sieht der neue § 116 b des Sozialgesetzbuches V vor. Er soll den alten § 116 b ersetzen, mit dem Exbundesge-sundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 die Öffnung von Krankenhäusern für bestimmte ambulante spezialfachärztliche Leistungen durchgesetzt hatte.
Schlagworte
FACHARZT
LEBER
LEISTUNG
MEDIZIN
MS
PATIENT
PATIENTEN
TUBERKULOSE
SKLEROSE
KRANKENHÄUSER
DIAGNOSTIK
THERAPIE
PRAXIS
RICHTLINIE
GESUNDHEITSWESEN
GESETZGEBUNG