Die HKP-Richtlinie ist auch eine Schutzvorschrift!
BARTELS, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 6 Abs. i HKP-Richtlinie bedürfen die von den Versicherten durch Vorlage der vertragsärztlichen Verordnungen beantragten Leistungen der Genehmigung durch die Krankenkasse. Die zu erbringenden Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen sollen, müssen jedoch unverzüglich erbracht werden. Daher wird die Leistung nicht erst ab dem Zeitpunkt des Antrags oder der Genehmigung bzw. Ablehnung der Leistung erbracht, sondern ab dem Zeitpunkt der Verordnung. Andernfalis würde dies dazu führen, dass betroffene Versicherte bis zur Entscheidung über die Genehmigung ohne die verordneten medizinisch not…