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Die HKP-Richtlinie ist auch eine Schutzvorschrift!

BARTELS, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 34 bis 35

Dokument
138309
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
BARTELS, T.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Nach § 6 Abs. i HKP-Richtlinie bedürfen die von den Versicherten durch Vorlage der vertragsärztlichen Verordnungen beantragten Leistungen der Genehmigung durch die Krankenkasse. Die zu erbringenden Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen sollen, müssen jedoch unverzüglich erbracht werden. Daher wird die Leistung nicht erst ab dem Zeitpunkt des Antrags oder der Genehmigung bzw. Ablehnung der Leistung erbracht, sondern ab dem Zeitpunkt der Verordnung. Andernfalis würde dies dazu führen, dass betroffene Versicherte bis zur Entscheidung über die Genehmigung ohne die verordneten medizinisch not…

Schlagworte

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