CareLit Fachartikel
Portokosten für die Übersendung von Briefwahlunterlagen
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 11 · S. 423 bis 425
Dokument
138324
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Dienststelle hat bei angeordnete schriftlicher Stimmabgabe die Portokosten für die Übersendung von Briefwahlunterlagen an die Privatanschriften aller Wahlberechtigten zu tragen, wenn dem Wahlvorstand die für die Durchführung der Personalratswahl relevanten Daten von Lehrkräften, die an andere Einsatzschulen abgeordnet sind, nicht bekannt sind.
Schlagworte
KOSTEN
KRANKE
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
ZEIT
SCHULEN
LITERATUR
HÖHE
HAND
BEURTEILUNG
UNTERRICHT
PERSONEN
LEHRER
RISIKO
UNTERLAGEN