CareLit Fachartikel

Portokosten für die Übersendung von Briefwahlunterlagen

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 11 · S. 423 bis 425

Dokument
138324
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
423 bis 425
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Dienststelle hat bei angeordnete schriftlicher Stimmabgabe die Portokosten für die Übersendung von Briefwahlunterlagen an die Privatanschriften aller Wahlberechtigten zu tragen, wenn dem Wahlvorstand die für die Durchführung der Personalratswahl relevanten Daten von Lehrkräften, die an andere Einsatzschulen abgeordnet sind, nicht bekannt sind.

Schlagworte

KOSTEN KRANKE PERSONALVERTRETUNGSRECHT RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT ZEIT SCHULEN LITERATUR HÖHE HAND BEURTEILUNG UNTERRICHT PERSONEN LEHRER RISIKO UNTERLAGEN