CareLit Fachartikel

Keine Kostenerstattung für Schulungen bei fehlender Zuständigkeit

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 11 · S. 425 bis 426

Dokument
138325
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
425 bis 426
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Dienststelle ist nur dann verpflichtet werden, die Kosten der Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zu übernehmen, wenn die Schulung objektiv für die Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist und das Personalratsmitglied die vermittelten Kenntnisse für seine Tätigkeit im Rahmen des Personalrates benötigt. Eine bloße Geeignetheit der Schulung für die Aufgaben des Personalrates, die lediglich im Rahmen des Freistellungsanspruchs nach §46 Abs. 7 BPersVG genügt, reicht deshalb insoweit nicht aus. Objektiv erforderlich im Sinne des §46 Abs. 6 BPersVG ist die…

Schlagworte

KOSTEN GEWERKSCHAFT TÄTIGKEIT WAHRNEHMUNG PERSONALVERTRETUNG RECHTSPRECHUNG TARIFVERHANDLUNGEN HÖHE ES Die Personalvertretung Berlin