Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 11 · S. 431 bis 433
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2002 trat die zwischen dem damaligen Direktor des Arbeitsamtes T und dem dort gebildeten Personalrat geschlossene Dienstvereinbarung über die elektronische Zeiterfassung für die Mitarbeiter/-innen des Arbeitsamtes T (Dienstvereinbarung) in Kraft. Dort war u.a. in Ziffer 17 geregelt, dass die Personal Vertretung ein volles Einsichts-, Prüfungsund Auskunftsrecht in alle Arbeitszeitunterlagen und -daten hat, um damit die Einhaltung der Dienstvereinbarung zu überwachen. Auf dieser Grundlage wurde dem Antragsteller in der Folgezeit ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Arbeitszeitkonten der Beschäftigte…