CareLit Fachartikel

Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 11 · S. 431 bis 433

Dokument
138328
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
431 bis 433
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im Jahr 2002 trat die zwischen dem damaligen Direktor des Arbeitsamtes T und dem dort gebildeten Personalrat geschlossene Dienstvereinbarung über die elektronische Zeiterfassung für die Mitarbeiter/-innen des Arbeitsamtes T (Dienstvereinbarung) in Kraft. Dort war u.a. in Ziffer 17 geregelt, dass die Personal Vertretung ein volles Einsichts-, Prüfungsund Auskunftsrecht in alle Arbeitszeitunterlagen und -daten hat, um damit die Einhaltung der Dienstvereinbarung zu überwachen. Auf dieser Grundlage wurde dem Antragsteller in der Folgezeit ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Arbeitszeitkonten der Beschäftigte…

Schlagworte

AUSKUNFTSRECHT PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG ARBEITSZEIT RECHT EINSICHTSRECHT ARBEIT RECHTSPRECHUNG ZEIT ZULASSUNG FÜHRUNG VERHALTEN LEISTUNG UNTERLAGEN WISSEN Die Personalvertretung