CareLit Fachartikel

Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 11 · S. 433 bis 436

Dokument
138329
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
433 bis 436
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ob die Tarifvertragsparteien den tariflichen Mehrurlaub gemäß den Regeln über den gesetzlichen Mindesturlaub behandelt wissen oder abweichende Regeln schaffen wollten, ist durch Auslegung zu ermitteln. Ein „Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bezüglich des Verfalls ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tarifvertraglichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom Bundesurlaubsgesetz…

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG URLAUB BAT RICHTLINIE MENSCHEN KRANKHEIT HÖHE BEURTEILUNG Die Personalvertretung Berlin