CareLit Fachartikel

Mit der Familienpflegezeit Beruf und Pflege vereinbaren

WIERING, U.; · Pro Alter, Köln · 2012 · Heft 11 · S. 53 bis 56

Dokument
138362
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pro Alter, Köln
Autor:innen
WIERING, U.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 44
Seiten
53 bis 56
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
1430-1911
DOI

Zusammenfassung

Viele Menschen gehen bei der Pflege eines Angehörigen bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, vor allem diejenigen, die gleichzeitig noch berufstätig sind - und das ist die Mehrzahl der pflegenden Angehörigen. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Familienpflegezeit-gesetz (FPfZG) hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern. Ulrike Wiering, Referentin beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellt dar, warum das Gesetz die Bedürfnisse der Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen berücksichtigt.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSZEIT VEREINBARUNG BERUFSUNFÄHIGKEIT KÜNDIGUNG RECHT MENSCHEN FAMILIE FRAUEN PERSONEN ELTERN GROSSELTERN GESCHWISTER LEBEN RISIKO VERSICHERUNG