Heime dürfen Begleitung zum Arzt in Rechnung stellen!
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 26 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Träger einer stationären Pflegeeinrichtung in Baden-Württemberg war von Seiten der zuständigen Heimaufsicht dazu verpflichtet worden, für die Bewohner im Bedarfsfall die Begleitung zum Arztbesuch als Regellcistung des Versorgungsvertrags sicherzustellen, sofern dies erforderlich sei. Nachdem das erstinstanzliche Gericht die Klage des Trägers gegen diese Anordnung abgewiesen hatte (vgl. Altenheim 4/2011), gab der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim dem klagenden Träger Recht: Das Land habe nach Inkrafttreten des Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) keine Gesetzgebungskompetenz, um der Heimauf-sichl gegen…