Kriterien für die „umgekehrte Pflegesatzverhandlung
Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 115 Abs. 3 5CB XI können die Kostenträger (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) verlangen, die erhaltene Pflegevergütung für die Dauer einer Pflichtverletzung entsprechend zu kürzen, wenn die Einrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält. Hauptanwendungsfall dieser Regelung ist der Personalabgleich. Die Kostenträger können aber den Kürzungsbetrag nicht einseitig festlegen, sondern müssen sich mit der Pflegeeinrichtung über die Höhe des Kürzungsbetrags einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jede Seite die Schiedsstelle anrufen, die den Kürzungsbetrag dann festlegt. D…