CareLit Fachartikel

Zeitguthaben mit aufgelaufenen Minusstunden verrechnen?

Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 32 bis 33

Dokument
138372
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Einrichtungen dürfen das Zeitguthaben ihrer Mitarbeiter nicht ohne Weiteres mit Minusstunden verrechnen. Dies ist nur möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung - zum Beispiel Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag - die Verrechnungsmöglichkeit ausdrücklich gestattet.

Schlagworte

EINRICHTUNG VEREINBARUNG TARIFVERTRAG ARBEITGEBER MITARBEITER ARBEITSVERTRAG HÖHE DOKUMENTATION Altenheim Hannover