CareLit Fachartikel
Zeitguthaben mit aufgelaufenen Minusstunden verrechnen?
Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Dokument
138372
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einrichtungen dürfen das Zeitguthaben ihrer Mitarbeiter nicht ohne Weiteres mit Minusstunden verrechnen. Dies ist nur möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung - zum Beispiel Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag - die Verrechnungsmöglichkeit ausdrücklich gestattet.
Schlagworte
EINRICHTUNG
VEREINBARUNG
TARIFVERTRAG
ARBEITGEBER
MITARBEITER
ARBEITSVERTRAG
HÖHE
DOKUMENTATION
Altenheim
Hannover