CareLit Fachartikel
Wann haftet der Unternehmer?
Richter, R.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 42 bis 44
Dokument
138375
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verletzen die Leitungskräfte diese Obliegenheiten, die sich aus dem Gesetz, vor allem aber aus ihrem Anstellungsvertrag konkret ergeben können, haften sie dem Unternehmen für den entstandenen Schaden. Gefährlich ist für die Führungskräfte daher, dies kann an dieser Stelle bereits festgestellt werden, regelmäßig nicht die Haftung im Außenverhältnis, also gegenüber Bewohnern oder Sozialversicherungsträger, da diese Haftung durch die notwendige Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist, sondern die Haftung im Innenverhältnis.
Schlagworte
PERSONAL
UNTERNEHMEN
PFLEGEPERSONAL
FAHRLÄSSIGKEIT
EINRICHTUNG
URTEIL
PRAXIS
GESELLSCHAFTEN
VERSICHERUNG
KRANKHEIT
WASSER
VERBRENNUNGEN
HÜFTE
BEIN
SCHULD
SCHADENSERSATZ