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Wann haftet der Unternehmer?

Richter, R.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 42 bis 44

Dokument
138375
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
42 bis 44
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Verletzen die Leitungskräfte diese Obliegenheiten, die sich aus dem Gesetz, vor allem aber aus ihrem Anstellungsvertrag konkret ergeben können, haften sie dem Unternehmen für den entstandenen Schaden. Gefährlich ist für die Führungskräfte daher, dies kann an dieser Stelle bereits festgestellt werden, regelmäßig nicht die Haftung im Außenverhältnis, also gegenüber Bewohnern oder Sozialversicherungsträger, da diese Haftung durch die notwendige Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist, sondern die Haftung im Innenverhältnis.

Schlagworte

PERSONAL UNTERNEHMEN PFLEGEPERSONAL FAHRLÄSSIGKEIT EINRICHTUNG URTEIL PRAXIS GESELLSCHAFTEN VERSICHERUNG KRANKHEIT WASSER VERBRENNUNGEN HÜFTE BEIN SCHULD SCHADENSERSATZ