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Tolmein, O.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 22 bis 25

Dokument
138395
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Tolmein, O.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 64
Seiten
22 bis 25
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Das Recht von Patientinnen, Einsicht in Behandlungsunterlagen zu nehmen, die Ärzte oder Hebammen angefertigt haben, ist gegenwärtig (noch) nicht umfassend in einem Gesetz formuliert. Immerhin aber wurde dies in Berufsordnungen der Hebammen, zum Beispiel in § 5 Abs. 2 Hebammenberufsordnung NRW, aufgenommen. Vor allem ist das Recht auf Einsichtnahme und den Erhalt von Abschriften in der Rechtsprechung allgemein anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einer Entscheidung auf die Grundrechte der Patientinnen gestützt: Das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde (Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung m…

Schlagworte

HEBAMME RECHT THERAPIE RECHTSPRECHUNG KOSTEN ENTSCHEIDUNG PRIVATSPHÄRE FRAUEN MENSCHEN UNTERLAGEN PATIENTENSICHERHEIT PATIENTENRECHTE VERZÖGERUNG PRAXIS KOPF FUSS