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Minderung der verfügbaren Mittel - Sanktionen und Aufrechnung im SGB II

Berlit, U.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 561 bis 582

Dokument
138438
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Berlit, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
561 bis 582
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Bei der Sanktionierung nach §§31 ff. SGB II geht es um die Minderung oder den Ausschluss von SGB-II-Lcistungen in Fällen, in denen der Leistungsberechtigte nach entsprechender Belehrung eine Obliegenheitsverletzung begangen hat. Bei der Aufrechnung nach §§ 42a, 43 SGB II/§ 51 SGB I bleibt der Leistungsanspruch dem Grunde nach unberührt, es werden aber die bewilligten Leistungen wegen der Aufrechnung nur in geminderter Form ausgezahlt. Die Verrechnung nach § 52 SGB I schließlich erlaubt dem für eine Geldleistung zuständigen Leistungsträger, mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen de…

Schlagworte

LEISTUNGSTRÄGER RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG WIRKUNG LEISTUNG ENTSCHEIDUNG LEBEN EINKOMMEN LÖSUNGEN ARBEITSLOSIGKEIT ES HÖHE WISSEN ALTERSGRUPPEN BERLIN MENSCHEN