Minderung der verfügbaren Mittel - Sanktionen und Aufrechnung im SGB II
Berlit, U.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 561 bis 582
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Sanktionierung nach §§31 ff. SGB II geht es um die Minderung oder den Ausschluss von SGB-II-Lcistungen in Fällen, in denen der Leistungsberechtigte nach entsprechender Belehrung eine Obliegenheitsverletzung begangen hat. Bei der Aufrechnung nach §§ 42a, 43 SGB II/§ 51 SGB I bleibt der Leistungsanspruch dem Grunde nach unberührt, es werden aber die bewilligten Leistungen wegen der Aufrechnung nur in geminderter Form ausgezahlt. Die Verrechnung nach § 52 SGB I schließlich erlaubt dem für eine Geldleistung zuständigen Leistungsträger, mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen de…