CareLit Fachartikel

Der vorleistende ambulante Dienst - eine Replik zu Hacke, ZFSH/SGB 07/12, 377ff.

Rein, C.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 592 bis 597

Dokument
138440
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Rein, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
592 bis 597
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Das Sozialhilferecht ist, wie nahezu alle anderen Teilgebiete des Sozialrechts, von einer besonderen Eilbedürftigkeit geprägt. Zum einen ist eine rasche Bedarfsdeckung im erforderlichen Maße notwendig, damit das in § 1 Satz 1 SGB XII statuierte Ziel der Sozialhilfe erfüllt werden kann; zum anderen besteht eine erhöhte Eilbedürftigkeit auch aufgrund der oft von Krankheit geprägten Lebensumstände der Leistungsberechtigten. Deshalb sind die Behörden in sozialhilferechtli-chen Verfahren bemüht, über den (vermeintlichen) Leistungsanspruch schnellstmöglich zu bescheiden. Leider ist es manchmal dennoch der Fall, dass t…

Schlagworte

EINRICHTUNG URTEIL LEISTUNG ENTSCHEIDUNG BEDARFSPLANUNG SOZIALHILFE KRANKHEIT TOD ES RECHTSPRECHUNG PFLEGEPERSONEN LITERATUR TIGER HAND LEBEN FÜHRUNG