Der vorleistende ambulante Dienst - eine Replik zu Hacke, ZFSH/SGB 07/12, 377ff.
Rein, C.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 592 bis 597
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialhilferecht ist, wie nahezu alle anderen Teilgebiete des Sozialrechts, von einer besonderen Eilbedürftigkeit geprägt. Zum einen ist eine rasche Bedarfsdeckung im erforderlichen Maße notwendig, damit das in § 1 Satz 1 SGB XII statuierte Ziel der Sozialhilfe erfüllt werden kann; zum anderen besteht eine erhöhte Eilbedürftigkeit auch aufgrund der oft von Krankheit geprägten Lebensumstände der Leistungsberechtigten. Deshalb sind die Behörden in sozialhilferechtli-chen Verfahren bemüht, über den (vermeintlichen) Leistungsanspruch schnellstmöglich zu bescheiden. Leider ist es manchmal dennoch der Fall, dass t…