Beginn der Verjährungsfrist bei Ansprüchen der Sozialversicherungsträger; Grundsätze der sekundären Darlegungslast; Kenntniserlangung oder grob fahrlässige Unkenntnis des zuständi…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 598 bis 601
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei dem Unfall wurde der Versicherte der Klägerin schwer verletzt. Mitte 1997 wurde deren Leistungsabteilung aufgrund eines von ihm gestellten Antrags auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente mit dem Unfall befasst. Einen weiteren (Arbeits-)Unfall hatte der Versicherte 1994 erlitten. Hinsichtlich dieses Unfalls erfolgte eine Abgabe an das für den Regress zuständige Rechtsreferat der Klägerin, nicht jedoch hinsichtlich des im Streitfall relevanten Unfalls. In dem entsprechenden Antrag und in einem weiteren Antrag auf Feststellung von Berufsbzw. Erwerbsunfähigkeit wurde aufgrund entsprechender Fragen auf die…