Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts durch eine psychisch kranke leistungsberechtigte Person; Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern ,
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 607 bis 613
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die LB kam Mitte 2005 nach dem Verlust ihrer letzten Wohnung in H. als Obdachlose und Wohnungssuchende nach S., wo sie früher bereits gewohnt hatte. Sie beantragte bei der Beldagten zu 1 Leistungen der Grundsicherung im AJtcr und bei Erwerbsunfähigkeit und Unterstützung bei der Wohnungssuche, was sich aber auch mithilfe einer vom Amtsgericht S. am 8.8.2005 bestellten Betreuerin (Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt) als schwierig erwies, da die LB psychisch stark auffällig war. Die Beklagte zu 1 ermittelte, dass die LB dauerhaft voll erwerbsgemindert und hilfebedürftig war, und bewilligte ihr Leistungen nach de…