CareLit Fachartikel

Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts durch eine psychisch kranke leistungsberechtigte Person; Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern ,

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 607 bis 613

Dokument
138443
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
607 bis 613
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die LB kam Mitte 2005 nach dem Verlust ihrer letzten Wohnung in H. als Obdachlose und Wohnungssuchende nach S., wo sie früher bereits gewohnt hatte. Sie beantragte bei der Beldagten zu 1 Leistungen der Grundsicherung im AJtcr und bei Erwerbsunfähigkeit und Unterstützung bei der Wohnungssuche, was sich aber auch mithilfe einer vom Amtsgericht S. am 8.8.2005 bestellten Betreuerin (Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt) als schwierig erwies, da die LB psychisch stark auffällig war. Die Beklagte zu 1 ermittelte, dass die LB dauerhaft voll erwerbsgemindert und hilfebedürftig war, und bewilligte ihr Leistungen nach de…

Schlagworte

ZEIT URTEIL SOZIALHILFE AUFNAHME EINRICHTUNG THERAPIE GESUNDHEITSZUSTAND WOHNUNG PSYCHIATRIE WISSEN RECHTSPRECHUNG UNTERLAGEN SCHREIBEN HÖHE BESCHEINIGUNG MENSCHEN