CareLit Fachartikel

Stichprobeninventuren sichern Vorräte

ÖKONOMOU, J.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2012 · Heft 11 · S. 34 bis 35

Dokument
138509
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
ÖKONOMOU, J.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 3
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Laut § 3 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) sind Kliniken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, einmal jährlich eine Gesamtinventur durchzuführen. Dabei gelten die gleichen Richtlinien wie auch für gewerbliche Unternehmen, die ihr Inventar nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufstellen müssen. Bei der Inventur müssen alle Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert erhoben werden.

Schlagworte

KOSTEN MONITORING HANDEL UNTERNEHMEN INDUSTRIE VORSCHRIFTEN LESEN KRANKENHÄUSER PRAXIS SOFTWARE GESUNDHEITSWESEN DENKEN Health & Care Management Bad Wörishofen