CareLit Fachartikel
Stichprobeninventuren sichern Vorräte
ÖKONOMOU, J.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2012 · Heft 11 · S. 34 bis 35
Dokument
138509
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut § 3 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) sind Kliniken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, einmal jährlich eine Gesamtinventur durchzuführen. Dabei gelten die gleichen Richtlinien wie auch für gewerbliche Unternehmen, die ihr Inventar nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufstellen müssen. Bei der Inventur müssen alle Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert erhoben werden.
Schlagworte
KOSTEN
MONITORING
HANDEL
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Health & Care Management
Bad Wörishofen