CareLit Fachartikel

«Zuwendung heisst nicht Kuschelvollzug»

Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 2012 · Heft 11 · S. 14 bis 15

Dokument
138542
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 105
Seiten
14 bis 15
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0253-0465
DOI

Zusammenfassung

Sie bewährt sich durchaus bei der Mehrzahl der Gefangenen - in erster Linie aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse. Der ältere Mensch hat einfach andere Prioritäten, weg vom Arbeitsalltag hin zu mehr Ruhe. Anders als in der Schweiz können Gefangene bei uns nur bis zum gesetzlichen Rentenalter zur Arbeit verpflichtet werden. Im Mikrokosmos eines «normalen» Gefängnisses, in dem die meisten Insassen zwischen 20 und 40 sind, gehen Ältere einfach unter.

Schlagworte

SINGEN STERBEN RECHT DEMENZ STRAFE TOD HÄFTLINGE GEWALT DROGENMISSBRAUCH MENSCHEN SCHWEIZ ARBEIT KRANKENPFLEGE ERNÄHRUNG PHILOSOPHIE KLEIDUNG