CareLit Fachartikel
«Zuwendung heisst nicht Kuschelvollzug»
Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 2012 · Heft 11 · S. 14 bis 15
Dokument
138542
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie bewährt sich durchaus bei der Mehrzahl der Gefangenen - in erster Linie aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse. Der ältere Mensch hat einfach andere Prioritäten, weg vom Arbeitsalltag hin zu mehr Ruhe. Anders als in der Schweiz können Gefangene bei uns nur bis zum gesetzlichen Rentenalter zur Arbeit verpflichtet werden. Im Mikrokosmos eines «normalen» Gefängnisses, in dem die meisten Insassen zwischen 20 und 40 sind, gehen Ältere einfach unter.
Schlagworte
SINGEN
STERBEN
RECHT
DEMENZ
STRAFE
TOD
HÄFTLINGE
GEWALT
DROGENMISSBRAUCH
MENSCHEN
SCHWEIZ
ARBEIT
KRANKENPFLEGE
ERNÄHRUNG
PHILOSOPHIE
KLEIDUNG