CareLit Fachartikel

Erste Hilfe ist Chefsache

Lorenz, E.; · faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2012 · Heft 1 · S. 10 bis 11

Dokument
138555
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg
Autor:innen
Lorenz, E.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
2190-3077
DOI

Zusammenfassung

Der Bericht des Ersthetfers macht deutlich, dass auch in Betrieben ohne erhöhtes Gefahrenpotenzial Situationen auftreten können, in denen Kollegen Erste Hilfe leisten müssen oderauf die Unterstützunganderer angewiesen sind. Grundsätzlich muss jeder nach § 323c Strafgesetzbuch in Notfällen unverzüglich und bestmöglich Hilfe leisten. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.

Schlagworte

HILFE NOTFALLBEHANDLUNG UNTERNEHMEN BETRIEB AUSBILDUNG ARBEITGEBER ATMUNG CHECKLISTE ERSTHELFER PERSONEN HANDEL FORTBILDUNG KOPF PRAXIS SCHOCK VERBRENNUNGEN