CareLit Fachartikel
Drittanfechtung von Bestimmung nach § 116b Abs. 2 SGB Va.F. durch Vertragsärzte
Makoski, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 184 bis 187
Dokument
138569
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 116b Abs. 2 SGB Va.F. als für den angefochtenen Bescheid maßgebende materielle Rechtsgrundlage vermittelt den klagenden Vertragsärzten kein subjektives Recht, aufgrund dessen sie berechtigt wären, die Aufhebung des Bestimmungsbescheides vom 1.9.2009 des beigeladenen Krankenhauses zu verlangen. Insbesondere dient das darin enthaltene Gebot, die vertragsärztliche Versorgungssituation zu berücksichtigen, nicht subjektiv dem Schutz der im räumlichen Einzugsbereich des bestimmten Krankenhauses niedergelassenen Vertragsärzte mit vergleichbarem Leistungsangebot.
Schlagworte
KRANKENHAUS
THERAPIE
RICHTLINIE
BEHÖRDE
RECHTSPRECHUNG
GESETZ
DIAGNOSTIK
TUMOREN
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
ES
KRANKENHAUSPLANUNG
ZULASSUNGSGREMIEN
VERTRÄGE
KRANKENHÄUSER
INVESTITIONEN
GESCHICHTE