Disziplinarverfahren wegen Kick-Back-Zahlungen -eine realitätsferne Entscheidung
Steinhilper, G.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 189 bis 190
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger (Vertragszahnarzt) hatte von 2001 bis 2002 von einem deutschen Dentallabor Zahnersatz für insgesamt acht Patienten herstellen lassen. Das Labor hat den Zahnersatz im Ausland (teilweise in China) kostengünstiger anfertigen lassen. Über einen »Komfort-Tarif« wurden bei einer Garantiezeit von sechs Jahren die nach dem bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen zulässigen Höchstpreise in Rechnung gestellt; anschließend erhielten viele Zahnärzte jedoch eine sog. »Kick-Back-Zahlung« (ca. 15 bis 30 % der Nettoleistungssummc) in bar ausbezahlt, ohne dies der KZV oder den Patienten…