Ausnahme und die Regeln - Ärztliche Beihilfe zum Suizid
Tolmein, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 190 bis 191
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Berliner Heilberuferecht enthält kein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid. Ein solches Verbot lässt sich auch nicht auf die gesetzliche Generalklausel zur gewissenhaften Berufsausübung in Verbindung mit der Generalklausel zur Beachtung des ärztlichen Berufsethos in der als Satzung erlassenen Berufsordnung der Ärztekammer Berlin stützen. Als Rechtsgrundlage, um einem Arzt die Weitergabe todbringender Mittel an Sterbewillige generell zu untersagen, bedürfte es jedenfalls einer konkreten, ausdrücklichen Regelung. Der ärztlichen Ethik allein lässt sich kein klares und eindeutiges Verbot der…