CareLit Fachartikel

Ausnahme und die Regeln - Ärztliche Beihilfe zum Suizid

Tolmein, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 190 bis 191

Dokument
138572
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Tolmein, O.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
190 bis 191
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Das Berliner Heilberuferecht enthält kein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid. Ein solches Verbot lässt sich auch nicht auf die gesetzliche Generalklausel zur gewissenhaften Berufsausübung in Verbindung mit der Generalklausel zur Beachtung des ärztlichen Berufsethos in der als Satzung erlassenen Berufsordnung der Ärztekammer Berlin stützen. Als Rechtsgrundlage, um einem Arzt die Weitergabe todbringender Mittel an Sterbewillige generell zu untersagen, bedürfte es jedenfalls einer konkreten, ausdrücklichen Regelung. Der ärztlichen Ethik allein lässt sich kein klares und eindeutiges Verbot der…

Schlagworte

SUIZID ENTSCHEIDUNG VERBOT BERUFSORDNUNG FRAU RECHT BERLIN BERUFSAUSÜBUNG ETHIK SCHWEIZ TOD MENSCHEN PATIENTEN HÖHE POLIZEI LEBEN