Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Krankenpflegeschule
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 11 · S. 282 bis 284
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD). Seit dem 1. 2. 2000 ist der Kläger als Lehrkraft an der Krankenpflegeschule der Beklagten tätig. Der Kläger verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung zum Krankenpfleger. Auf Veranlassung der Beklagten und mit ihrer Finanzierung absolvierte er in den Jahren 2003 bis 2008 ein bcrufsbegleitendcs wissenschaftliches Hochschulstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das er im Jahre 2008 mit dem akademischen Grad eines…