CareLit Fachartikel

Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Krankenpflegeschule

Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 11 · S. 282 bis 284

Dokument
138577
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 9
Seiten
282 bis 284
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD). Seit dem 1. 2. 2000 ist der Kläger als Lehrkraft an der Krankenpflegeschule der Beklagten tätig. Der Kläger verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung zum Krankenpfleger. Auf Veranlassung der Beklagten und mit ihrer Finanzierung absolvierte er in den Jahren 2003 bis 2008 ein bcrufsbegleitendcs wissenschaftliches Hochschulstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das er im Jahre 2008 mit dem akademischen Grad eines…

Schlagworte

TÄTIGKEIT AUSBILDUNG EINGRUPPIERUNG HOCHSCHULAUSBILDUNG KRANKENPFLEGESCHULE KRANKENPFLEGEGESETZ DEUTSCHLAND BERUFE KRANKENPFLEGE UNTERRICHT KRANKENPFLEGESCHÜLER UNIVERSITÄTEN THERAPIE PATIENTEN ARBEIT Rechtsdepesche