CareLit Fachartikel

Freiheitsentziehung auf beschützender Station -Heimleiterin wegen Freiheitsberaubung verurteilt-

Klie, T. · Altenpflege, Hannover · 1986 · Heft 3 · S. 147 bis 149

Dokument
13859
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 3 / 1986
Jahrgang 11
Seiten
147 bis 149
Erschienen: 1986-03-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Schutzgut des § 239 Strafgesetzbuch (Freiheitsberaubung) ist die potentielle persönliche Fortbewegungsfreiheit, wobei es nur darauf ankommt, daß einem Menschen die Möglichkeit genommen wird, willkürlich seinen Aufenthalt zu verändern. Die Angeklagte im vorliegenden Fall ist der Freiheitsberaubung für schuldig befunden worden. Sie wurde verwarnt, unter Vorbehalt einer Geldstrafe von 50mal 80, -DM.

Schlagworte

STRAFGESETZBUCH FREIHEITSENTZUG URTEIL MENSCHEN FREIHEIT FORTBEWEGUNG ES PERSONEN ZEIT SCHREIBEN ALTENPFLEGE KOPF GESUNDHEITSZUSTAND HÖHE SICHERHEIT STRAFE