CareLit Fachartikel
Freiheitsentziehung auf beschützender Station -Heimleiterin wegen Freiheitsberaubung verurteilt-
Klie, T. · Altenpflege, Hannover · 1986 · Heft 3 · S. 147 bis 149
Dokument
13859
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schutzgut des § 239 Strafgesetzbuch (Freiheitsberaubung) ist die potentielle persönliche Fortbewegungsfreiheit, wobei es nur darauf ankommt, daß einem Menschen die Möglichkeit genommen wird, willkürlich seinen Aufenthalt zu verändern. Die Angeklagte im vorliegenden Fall ist der Freiheitsberaubung für schuldig befunden worden. Sie wurde verwarnt, unter Vorbehalt einer Geldstrafe von 50mal 80, -DM.
Schlagworte
STRAFGESETZBUCH
FREIHEITSENTZUG
URTEIL
MENSCHEN
FREIHEIT
FORTBEWEGUNG
ES
PERSONEN
ZEIT
SCHREIBEN
ALTENPFLEGE
KOPF
GESUNDHEITSZUSTAND
HÖHE
SICHERHEIT
STRAFE