CareLit Fachartikel
Betriebsfeiern
Bahrte, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2012 · Heft 11 · S. 83 bis 85
Dokument
138603
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Durchführung einer Betriebsfeier ist grundsätzlich eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter. Sofern der Arbeitgeber sich nicht durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung zur regelmäßigen Veranstaltung von Betriebsfeiern verpflichtet hat, haben die Arbeitnehmer keinen vertraglichen Rechtsanspruch auf eine solche Feier. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob und in welcher Form er eine Betriebsfeier durchführt.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
VERGÜTUNG
MITARBEITER
RECHT
ARBEITSZEIT
LEISTUNG
ARBEITSLEISTUNG
MUSKELN
GELENKE
ZEIT
BELEGSCHAFT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
DEUTSCHLAND
BÜCHER
PHYSIOTHERAPEUTEN