CareLit Fachartikel

Betriebsfeiern

Bahrte, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2012 · Heft 11 · S. 83 bis 85

Dokument
138603
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Bahrte, R. J.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 64
Seiten
83 bis 85
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Die Durchführung einer Betriebsfeier ist grundsätzlich eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter. Sofern der Arbeitgeber sich nicht durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung zur regelmäßigen Veranstaltung von Betriebsfeiern verpflichtet hat, haben die Arbeitnehmer keinen vertraglichen Rechtsanspruch auf eine solche Feier. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob und in welcher Form er eine Betriebsfeier durchführt.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER VERGÜTUNG MITARBEITER RECHT ARBEITSZEIT LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG MUSKELN GELENKE ZEIT BELEGSCHAFT VERSICHERUNGSSCHUTZ DEUTSCHLAND BÜCHER PHYSIOTHERAPEUTEN