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Smend, A.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 11 · S. 619

Dokument
138618
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Smend, A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 29
Seiten
619
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeit des Krankenhausmanagements wird, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, von einem Aufsichtsrat (AR) kontrolliert. Ein solcher kann auch fakultativ eingerichtet werden, sodass auch für ihn die aktienrechtlichen Vorschriften gelten. Demnach hat er Kontrollund Bera-tungspflichten, oder: Das Management hat Anspruch, von seinem AR kontrolliert und beraten zu werden.

Schlagworte

KRANKENHAUSMANAGEMENT ZEIT ANFORDERUNG COMPLIANCE ERLASS KRANKENHAUSLEITUNG ARBEIT ROLLE WISSEN EFFIZIENZ UNTERLAGEN ES BERLIN PRAXIS führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen