CareLit Fachartikel
Echte Hingucker
Smend, A.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 11 · S. 619
Dokument
138618
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeit des Krankenhausmanagements wird, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, von einem Aufsichtsrat (AR) kontrolliert. Ein solcher kann auch fakultativ eingerichtet werden, sodass auch für ihn die aktienrechtlichen Vorschriften gelten. Demnach hat er Kontrollund Bera-tungspflichten, oder: Das Management hat Anspruch, von seinem AR kontrolliert und beraten zu werden.
Schlagworte
KRANKENHAUSMANAGEMENT
ZEIT
ANFORDERUNG
COMPLIANCE
ERLASS
KRANKENHAUSLEITUNG
ARBEIT
ROLLE
WISSEN
EFFIZIENZ
UNTERLAGEN
ES
BERLIN
PRAXIS
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen