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Neue Stufenzuordnung nach §16 TVöD bei nahtloser Weiterbeschäftigung im Anschlussarbeitsverhältnis?** Anmerkungen zum Urteil des BAG vom 27.1.2011 - 6 AZR 382/09 - (ZTR 2011, 214)

Kahl, B.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 11 · S. 611 bis 616

Dokument
138716
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Kahl, B.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
611 bis 616
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im Entgeltsystem des TVöD/TV-L hat die differenziert geregelte Zuordnung zu den Stufen der einzelnen Entgeltgruppen nach den Maßstäben von Berufserfahrung und ggf. Leistung, mit der das zwar einfache, aber als altersdiskriminierend entlarvte Lebensalterssystem1 des BAT diskriminierungsfrei abgelöst wurde1, besondere Bedeutung gewonnen; ebendies hat BVerwG und BAG dazu veranlasst, die Stufenzuordnung der mitbeurteilenden Mitbestimmung unter dem Tatbestand „Eingruppierung zu unterstellen2. Für den einzelnen Arbeitnehmer ist angesichts der z.T. erheblichen Spannen zwischen den einzelnen Stufen die Stufenzuordnung o…

Schlagworte

EINSTELLUNG TVÖD TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG LEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BERLIN VERSTÄNDNIS ARBEITSLEISTUNG ZEIT VERTRÄGE ES PRAXIS