Eine Pauschale für zwei Behandlungen
Miertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 11 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwischen einer Krankenkasse und einem Krankenhaus war streitig, wie zwei kurz aufeinander folgende stationäre Behandlungen einer Patientin abzurechnen sind. Die Frau wurde vom 1. bis 8. Juli 2008 wegen einer Geschwulst an der Gebärmutter vollstationär behandelt. Die Ärzte entfernten ihre Gebärmutter (Hyster-ektomie). Drei Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus musste sie wegen Blutungen und eines Scheidenstumpf-hämatoms erneut stationär aufgenommen werden. Sie blieb im Krankenhaus bis zum 14. Juli 2008. Für die erste Behandlung rechnete das Krankenhaus 3.434,51 Euro ab und für die zweite 1.557,01 Euro. Die…