CareLit Fachartikel

Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin -Bewährungsaufstieg nach Arbeitsunfähigkeitszeiten Anrechenbarkeit einer übertariflichen ZulageMTV-Pro Seniore § 12, § 25, § 126; ZPO §…

PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 1 · S. 642 bis 654

Dokument
138754
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
642 bis 654
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ist im Tarifvertrag (MTV Pro Seniore) nicht geregelt, ob und inwieweit Zeiten ohne Arbeitsleistung unberücksichtigt bleiben und die festgelegten mehrjährigen Bewährungszeiten ununterbrochen zurückgelegt werden müssen, dann führt allein der Umstand, dass sich der Arbeitnehmer ca. einen Monat außerhalb der Lohnfortzahlung befunden hat, nicht dazu, dass sich die Bewährungszeit entsprechend verlängert oder diese gar unterbrochen wird.

Schlagworte

VERGÜTUNG EINGRUPPIERUNG ZEIT BEWÄHRUNG ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG ES GESUNDHEITSDIENSTE ARBEITSVERHÄLTNIS PFLEGEHELFER KINDERKRANKENSCHWESTERN HÖHE SCHREIBEN FEHLZEITEN KRANKHEIT