Begleitung zum Arzt - heimaufsichtsrechtliche Anordnung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 1 · S. 666 bis 681
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebedürftige sind auf eine regelmäßige medizinische Versorgung angewiesen, auch wenn sie in stationären Einrichtungen leben. Doch immer weniger Ärzte, das gilt insbesondere für Fachärzte, sind zu Hausbesuchen bereit, so dass Heimbewohner sie regelmäßig selbst aufsuchen müssen. Sind die Angehörigen nicht in der Lage, die Arztbesuche zu organisieren beziehungsweise ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu begleiten, fällt diese Aufgabe oft Mitarbeitern des Pflegeheims zu. Die Frage, wer die Kosten dafür trägt, führt häufig zu Streit zwischen Angehörigen und Pflegeeinrichtungen.