CareLit Fachartikel
Beschlüsse der Personalvertretung Neue Kommunikationswege?
Britz, G.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 12 · S. 450 bis 451
Dokument
138760
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Manchmal ist es für den staatlichen wie auch den privaten Arbeitgeber eben eilig, mit der Zustimmung des Personalbzw. Betriebsrats1 zu einer von ihm beabsichtigten, mitbestimmungspflichtigen Maßnahme. Die meisten Betriebsund Personalräte tagen nur einmal im Monat; das kann bis zur nächsten Sitzung im Einzelfall zu lange sein. Dem Arbeitgeber bleibt in solchen Fällen nur übrig, eine Außerordentliche Sitzung zu beantragen (§§29 Abs. 3 BetrVG, 34 Abs. 3 und 4 BPersVG) - aber das wird nicht billig sein.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
ARBEITGEBER
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
KOSTENDAEMPFUNG
BERATUNG
INTERNET
BESCHLEUNIGUNG
PRAXIS
PERSONEN
KOMMUNIKATION
ZEIT
Die Personalvertretung
Berlin