Beteiligungen des Personals außerhalb der Formen des Personalvertretungsrechts
Reich, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 12 · S. 452 bis 457
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Beteiligung des Personals an personalrechtlichen Entscheidungen des Arbeitgebers erfolgt in der Regel auf der Grundlage des Personalvertretungsrechts oder des Betriebsverfassungsrechts. Personalbezogene Entscheidungen können auch zum Aufgabengebiet des jeweiligen Beschäftigten gehören. Doch begegnen uns verschiedentlich auch Beteiligungsformen, die weder einen unmittelbaren Bezug zum Aufgabenfeld des Beschäftigten noch zum Personalvertretungsrecht oder zum Betriebsverfassungsrecht besitzen. Wenn das zulässig ist, stellt sich die Frage, wieweit die Regeln des Personalvertretungsrechts oder des Betriebsverfas…