Kein Zustimmungserfordernis bei gesetzlicher Tätigkeitszuweisung an Personalratsmitglieder
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 12 · S. 467 bis 469
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 09.08.2010 (BGB1.1 S. 1112) wurden mit Wirkung vom 01.01.2011 die bisherigen Arbeitsgemeinschaften durch gemeinsame Einrichtungen zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) ersetzt. Die gemeinsamen Einrichtungen werden von der Bundesagentur und den kreisfreien Städten und Kreisen oder durch Landesrecht bestimmte andere Träger (kommunale Träger) gebildet. Beschäftigten, die bis zum 31.12.2010 in einer Arbeitsgemeinschaft Aufgaben nach dem SGB II durchgeführt haben, wurden nach §4…