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Über Geschmack lässt sich nicht streiten - oder doch? Zum Erfordernis nachprüfbarer Tatsachenangaben bei irreführender und vergleichender Werbung

Reese, U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 11 · S. 13 bis 15

Dokument
138786
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Reese, U.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
13 bis 15
Erschienen: 2012-11-20 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Dem Verfasser dieses Beitrags ist in seinen Seminaren zum Heilmittelwerberecht verschiedentlich die Frage gestellt worden, ob Arzneimittel hinsichtlich des Geschmacks beworben werden dürften. Die praktische Relevanz dieser Frage liegt auf der Hand: Zwar gilt nach tradierter Überlieferung der Erfahrungssatz, dass „gute Medizin bitter sein müsse. Wer jedoch selbst einmal vor der Aufgabe stand, einen zwar gut wirksamen, aber leider sehr bitter schmeckenden medizinischen Sirup einem Kleinkind verabreichen zu müssen, wird die Schwächen dieses Therapieansatzes kennen. Letztlich ist es ebenso eine Binsenweisheit, dass…

Schlagworte

MARKETING BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG VERGLEICH MEDIZIN RECHT WERBUNG HAND KLEINKIND PATIENTEN HONIG SUCHMASCHINE WERTSCHÄTZUNG COMPLIANCE Pharma Recht Frankfurt