Arzneimittelrabattverträge und Vergaberecht nach dem Ende der Portfolioverträge 2013
Jäkel, C.; Koutses, I.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 11 · S. 477 bis 480
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rabattverträge von Pharmaunternehmcn mit den gesetzlichen Krankenkassen finden ihre gesetzliche Grundlage in § 130a Abs. 8 SGB V. Diese Vorschrift wurde durch das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG)1 in das SGBV eingeführt und trat am 01.01.2003 in Kraft. Die Vorschrift hatte zunächst keine größere praktische Auswirkung. Erst mit der zum 01. 04. 2007 in § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V eingeführten Aut-idem-Austausch-verpflichtung des Apothekers zugunsten der Rabattarzneimittel2 wurde die Vorschrift praktisch relevant für Pharmaunternehmen und gesetzliche Krankenkassen/ Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel…