Mitnahme von Betriebsgeheimnissen (MOVICOL) UWG § 17 II
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 11 · S. 485 bis 488
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sichern im Sinne von § 17 II Nr. 1 lit. b UWG erfordert, dass eine schon vorhandene Kenntnis genauer oder bleibend verfestigt wird; es reicht nicht aus, dass ein Mitarbeiter beim Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis die Kopie eines Betriebsgeheimnisse des bisherigen Dienstherrn enthaltenden Dokuments mitnimmt, die er im Rahmen des Dienstverhältnisses befugt angefertigt oder erhalten hatte. Dagegen kommt ein unbefugtes Sichvcr-schaffen im Sinne von § 17 II Nr. 2 UWG in Betracht, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter den mitgenommenen Unterlagen ein Betriebsgeheimnis entnimmt (im Anschluss an BGH, GRUR 2009, 603 =…