CareLit Fachartikel
Keine „Flucht ins Diätrecht mit hochdosiertem Mineralstoffkonzentrat AMG 2 I Nr. 2; DiätV 1 II Nr. 1, 4a VI, 5, 7, 7b; LFGB 2 II, 2 III 2; NemV 1, 4 III 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 11 · S. 488 bis 490
Dokument
138792
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einordnung eines Vitaminoder Mineralstoffkonzentrats als diätetisches Lebensmittel kann — wenn überhaupt — nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht kommen. Diese sind nicht erfüllt, wenn ein hochdosiertes Zinkpräparat als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung und Unterstützung des Immunsystems bei unzureichender Zinkversorgung ausgeloht wird. Es handelt sich vielmehr um ein Nahrungsergänzungsmittcl oder um ein Arzneimittel.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
NAHRUNGSERGAENZUNG
ERNÄHRUNG
ARZNEIMITTEL
PERSONENGRUPPE
DOSIERUNG
ES
ZINK
HISTIDIN
TABLETTEN
ABSORPTION
PRODUKTVERPACKUNG
THERAPIE
PERSONEN
ZULASSUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT