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Keine „Flucht ins Diätrecht mit hochdosiertem Mineralstoffkonzentrat AMG 2 I Nr. 2; DiätV 1 II Nr. 1, 4a VI, 5, 7, 7b; LFGB 2 II, 2 III 2; NemV 1, 4 III 2

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 11 · S. 488 bis 490

Dokument
138792
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
488 bis 490
Erschienen: 2012-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Einordnung eines Vitaminoder Mineralstoffkonzentrats als diätetisches Lebensmittel kann — wenn überhaupt — nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht kommen. Diese sind nicht erfüllt, wenn ein hochdosiertes Zinkpräparat als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung und Unterstützung des Immunsystems bei unzureichender Zinkversorgung ausgeloht wird. Es handelt sich vielmehr um ein Nahrungsergänzungsmittcl oder um ein Arzneimittel.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL NAHRUNGSERGAENZUNG ERNÄHRUNG ARZNEIMITTEL PERSONENGRUPPE DOSIERUNG ES ZINK HISTIDIN TABLETTEN ABSORPTION PRODUKTVERPACKUNG THERAPIE PERSONEN ZULASSUNG WAHRSCHEINLICHKEIT