Erteilung der Zulassung für ein Parallelimport-Arzneimittel als FertigarzneimittelAMG §§21,25
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 11 · S. 490 bis 493
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Erteilung der Parallelimport-Zulassung beruht auf §§ 21, 25 AMG i.V.m. der Rechtsprechung des EuGH, wonach die in der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001, ABI. L 311/67, bzw. im Arzncimittclgesetz normierten Zulassungsanforderungen zu modifizieren sind. Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG darf ein Fertigarzneimittel im Geltungsbereich des Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es durch die zuständige Bundcs-oberbchörde zugelassen ist oder eine zentrale EU-Genehmigung erteilt worden ist. Dies gilt auch für in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassene Arznei…