CareLit Fachartikel
Arzthaftungsrecht und Leistungsgrenzen
Laum, D.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 11 · S. 1740 bis 1741
Dokument
138808
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arzthaftungsrecht ist nicht gesetzlich, sondern richterrechtlich geregelt, insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Oberlandesgerichte. Sie stützt sich auf § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Daraus schließt sie, dass der Arzt in Diagnostik und Therapie den medizinischen Standard einzuhalten hat. Der Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes (1) sieht die Kodifizierung dieser Rechtsprechung und ihre Einfügung in das BGB.
Schlagworte
STANDARD
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
THERAPIE
PATIENTEN
DIAGNOSTIK
WISSENSCHAFT
PRAXIS
LEITLINIEN
MEDIZIN
ZEIT
ES
GESUNDHEIT
SKLEROSE