CareLit Fachartikel

Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 13 SGB V

Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1990 · Heft 9 · S. 681

Dokument
138906
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 1990
Jahrgang 59
Seiten
681
Erschienen: 1990-09-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Für den Fall, daß es zu keiner einver-nchmlichen Lösung kommt, kann eine solche Vereinbarung nicht über die Einschaltung der Schiedsstelle nach § 18a K HG erzwungen werden. Diese Auffassung ist nicht unbestritten. Demgegenüber sind bei § 113 SGB V Auftraggeber die Landesverbände, die Verbände der Ersatzkassen sowie der Landesausschuß der privaten Krankenversicherung. Das Krankenhaus kann sich nicht gegen die Prüfung als solche wehren, da eine Einigung über die Prüfung als solche nicht in § 113 SGB V vorgesehen ist. Nur für den Fall, daß kein Einvernehmen über den Prüfer erzielt wird, wird dieser von der Landessc…

Schlagworte

WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG KOSTEN KRANKENHAUS KRANKENVERSICHERUNG KÜNDIGUNG SCHIEDSSTELLE KRANKENHÄUSER VERTRÄGE Krankenhaus Umschau Kulmbach