CareLit Fachartikel
Kirchen dürfen Streiks weiterhin verbieten
Schmietendorf, M.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 1 bis 2
Dokument
138938
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen hat weiterhin Bestand. Allerdings müssen dafür die Gewerkschaften in die Verhandlungen um bessere Arbeitsbedingungen eingebunden werden. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAGJ am 20. November 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden. Fehlt es allerdings an dieser Einbindung, dürfen Gewerkschaften für die Durchsetzung ihrer Ziele zum Arbeitskampfaufrufen.
Schlagworte
GEWERKSCHAFT
URTEIL
TARIFVERTRAG
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
KIRCHE
MARBURGER BUND
GEWERKSCHAFTEN
ZIELE
HAND
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