CareLit Fachartikel

Kirchen dürfen Streiks weiterhin verbieten

Schmietendorf, M.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 11 · S. 1 bis 2

Dokument
138938
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Schmietendorf, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2012-11-30 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen hat weiterhin Bestand. Allerdings müssen dafür die Gewerkschaften in die Verhandlungen um bessere Arbeitsbedingungen eingebunden werden. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAGJ am 20. November 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden. Fehlt es allerdings an dieser Einbindung, dürfen Gewerkschaften für die Durchsetzung ihrer Ziele zum Arbeitskampfaufrufen.

Schlagworte

GEWERKSCHAFT URTEIL TARIFVERTRAG FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE KIRCHE MARBURGER BUND GEWERKSCHAFTEN ZIELE HAND LESEN MENSCHENRECHTE GANG PRAXIS RECHTSANWÄLTE INTERNET ARBEIT