Bei Arbeitnehmerüberlassung fällt Gewerbesteuer an
BARTELS, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2012 · Heft 12 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Überlassung von Arbeitnehmern handelt es sich nicht um Leistungen der privilegierten „Einrichtung zur ambulanten Pflege gegenüber kranken und pflegebedürftigen Personen. Außerdem gebiete es die Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts, diese Erträge von der Gewerbesteuerbefreiung auszunehmen, urteilte das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 18.6.2012, Az. 5 K 40111/10). Die Befreiung von der Gewerbesteuer ist in § 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Zu unterscheiden sind die persönlichen und sachlichen Befreiungen von der Gewerbesteuer (GewSt). Bezieht sich die Steuerbefreiung auf das Untern…