CareLit Fachartikel

Bei Arbeitnehmerüberlassung fällt Gewerbesteuer an

BARTELS, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2012 · Heft 12 · S. 30 bis 31

Dokument
138951
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
BARTELS, T.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Bei der Überlassung von Arbeitnehmern handelt es sich nicht um Leistungen der privilegierten „Einrichtung zur ambulanten Pflege gegenüber kranken und pflegebedürftigen Personen. Außerdem gebiete es die Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts, diese Erträge von der Gewerbesteuerbefreiung auszunehmen, urteilte das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 18.6.2012, Az. 5 K 40111/10). Die Befreiung von der Gewerbesteuer ist in § 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Zu unterscheiden sind die persönlichen und sachlichen Befreiungen von der Gewerbesteuer (GewSt). Bezieht sich die Steuerbefreiung auf das Untern…

Schlagworte

EINRICHTUNG PFLEGEPERSONAL KOSTEN UNTERNEHMEN SCHLESWIG-HOLSTEIN EINNAHMEN PERSONEN STEUERBEFREIUNG RECHTSPRECHUNG PFLEGEHELFER ES PATIENTEN LEISTUNG Häusliche Pflege Hannover