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Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen Diebstahls; Zustimmung des Integrationsamtes; kein Zusammenhang des Kündigungsgrundes mit Behinderung SGB IX §§69 Abs.1 Satz…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 11 · S. 653 bis 657

Dokument
138983
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
653 bis 657
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Wegen dieses Vergehens beantragte die Beigeladene am 8.5.2008 bei dem Beklagten die Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger. Mit Bescheid vom 23.5.2008 stellte der Beklagte fest, dass die Zustimmung zu der außerordentlichen Kündigung als erteilt gelte. Daraufhin kündigte die Beigeladene mit dem Kläger am 26.5.2008 zugegangenem Schreiben vom Vortag das Arbeitsverhältnis fristlos. Mit Bescheid vom 3.3.2009 erkannte die Versorgungsverwaltung in Bezug auf dessen Person rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung, dem 2.10.2008, auf einen Grad der Behinderung von 100. Als Beei…

Schlagworte

BEHINDERUNG KÜNDIGUNG URTEIL ENTSCHEIDUNG WIRBELSÄULE RECHTSPRECHUNG VERHALTEN SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS DEPRESSION MENSCHEN BEURTEILUNG GESUNDHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT LEBEN ARBEITSPLATZ