Rückfall in vergangene Zeiten
Klinkhammer, G.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 11 · S. 1875
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
So entfielen aufgrund der Verordnung die Bewertung und das Votum durch eine unabhängige Ethikkommission. Doch gerade dies hält Racke für unerlässlich, da die Ethikkommissionen die Aufgaben hätten, den Schutz der Studienteilnehmer sicherzustellen. Racke bemängelt außerdem die Fristen für die Beurteilung von Anträgen, die viel zu knapp bemessen seien. Und nicht zuletzt werde der Nutzen für die öffentliche Gesundheit gegen das Risiko der Probanden abgewogen. Daher werde auch das Schutzniveau für „vulnerable Gruppen, wie Minderjährige und Nichtejn-willigungsfahige, deutlich herabgesetzt.