CareLit Fachartikel
Planungssicherheit bleibt weitgehend erhalten
Schröder, S.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 12 · S. 6
Dokument
139049
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der grüßte Vorteil ist, dass weder für die Bewohner, noch für die Heimbetreiber rechtliche und wirtschaftliche Regelungslücken entstehen werden. Die Heimbetreiber haben weiterhin eine verlässliche und planbare Erlössituation und ein abschätzbares Unternehmensrisiko. Und gut ist, dass der Bundesgesetzgeber nun ausdrücklich ermöglicht, die tatsächlichen Erbbauzinsen zu berücksichtigen. Damit ist sichergestellt, dass die Träger tatsächliche Kosten für das Grundstück refinanziert erhalten.
Schlagworte
ALTENHEIM
KOSTEN
GESETZ
ALTENHILFE
BUNDESREGIERUNG
RECHT
PRAXIS
Hannover