CareLit Fachartikel

Planungssicherheit bleibt weitgehend erhalten

Schröder, S.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 12 · S. 6

Dokument
139049
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Schröder, S.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
6
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der grüßte Vorteil ist, dass weder für die Bewohner, noch für die Heimbetreiber rechtliche und wirtschaftliche Regelungslücken entstehen werden. Die Heimbetreiber haben weiterhin eine verlässliche und planbare Erlössituation und ein abschätzbares Unternehmensrisiko. Und gut ist, dass der Bundesgesetzgeber nun ausdrücklich ermöglicht, die tatsächlichen Erbbauzinsen zu berücksichtigen. Damit ist sichergestellt, dass die Träger tatsächliche Kosten für das Grundstück refinanziert erhalten.

Schlagworte

ALTENHEIM KOSTEN GESETZ ALTENHILFE BUNDESREGIERUNG RECHT PRAXIS Hannover