Ohne Geld-zurück-Garantie
Zimmermann, A.; · Altenpflege, Hannover · 2012 · Heft 12 · S. 30 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor der Entscheidung, ob eine Weiterbildungsmaßnahme - etwa zur Pflegedienstleitung - in Anspruch genommen wird, steht immer erst die Kostenfrage. Regelmäßig werden die hierfür anfallenden Kosten die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen überschreiten. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht nicht. Da jedoch auch der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbildung und Qualifikation guter Mitarbeiter hat, erklärt er sich häufig damit einverstanden, die Kosten der Weiterbildung zunächst selbst zu tragen. Motivation des Arbeitgebers ist natürlich, hierdurch eine qualifizierte Arbeitskraft z…