CareLit Fachartikel
Keine Haftung für Sturz im Krankenhaus trotz bekannter Sturzgefährdung des Patienten
Günter, R.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 74 bis 77
Dokument
139144
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schadensersatzklagen von Patienten, die sich bei einem Sturz im Krankenhaus Gesundheitsschäden zugezogen haben, beschäftigen immer wieder die Gerichte. In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Jena mit den Voraussetzungen für eine Haftung des Krankenhausträgers beschäftigt, wenn die Sturzgefährdung des Patienten vorher bekannt war (OLG Jena, Urt v. 5. 6. 2012 - 4 U 488/11, GesR 2012, 500f.).
Schlagworte
STURZ
PATIENT
PHYSIOTHERAPIE
FIXIERUNG
KRANKENHAUS
PFLEGEDOKUMENTATION
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
HÜFTE
ZEIT
VERWIRRTHEIT
REKONVALESZENZ
GERIATRIE
GESUNDHEITSZUSTAND
BERLIN
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