CareLit Fachartikel

Arzt schuldet dem Patienten keinen absoluten Schutz vor Infektionen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 83 bis 89

Dokument
139147
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 20
Seiten
83 bis 89
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Infektion mit einem multiresistenten Erreger begründet weder per se eine Haftung der Klinik noch stellt sie ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung dar. Der Arzt schuldet dem Patienten keinen absoluten Schutz vor Infektionen, den niemand bieten kann. Der Arzt haftet nur, wenn er den von ihm zu fordernden Qualitätsstandard unterschreitet und dies auch ursächlich für eine Schädigung des Patienten ist.

Schlagworte

INFEKTION KRANKENHAUS BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER SEPSIS PATIENTEN DOKUMENTATION RISIKO SCHADENSERSATZ STAPHYLOCOCCUS ES TOD KAUSALITÄT HYGIENE KRANKENHÄUSER