CareLit Fachartikel
Arzt schuldet dem Patienten keinen absoluten Schutz vor Infektionen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 83 bis 89
Dokument
139147
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Infektion mit einem multiresistenten Erreger begründet weder per se eine Haftung der Klinik noch stellt sie ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung dar. Der Arzt schuldet dem Patienten keinen absoluten Schutz vor Infektionen, den niemand bieten kann. Der Arzt haftet nur, wenn er den von ihm zu fordernden Qualitätsstandard unterschreitet und dies auch ursächlich für eine Schädigung des Patienten ist.
Schlagworte
INFEKTION
KRANKENHAUS
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
BEHANDLUNGSFEHLER
SEPSIS
PATIENTEN
DOKUMENTATION
RISIKO
SCHADENSERSATZ
STAPHYLOCOCCUS
ES
TOD
KAUSALITÄT
HYGIENE
KRANKENHÄUSER